BaumINSEL. Sicherheit. Straßenbepflanzung. Lösung.
"An Außerortsstraßen mit überörtlicher Bedeutung sollten Bäume nicht neu angepflanzt werden. Sinnvoll können dagegen unter Verkehrssicherheitsaspekten gesetzte Sträucher sein” [1].
"Vor dem Aufstellen von Fahrzeugrückhaltesystemen ist zu prüfen, ob der Schutz besser […] durch Vermeidung, Beseitigung […] einer Gefahrenstelle erreicht werden kann” [2] [3] .
"Buschwerk und Sträucher können eine ökologisch und sicherheitstechnisch sinnvolle Variante der Straßenraumgestaltung sein. […] [D]ie Belastungen, denen die Insassen ausgesetzt sind, [sind] beim Anprall an einen Busch rund achtmal geringer als bei einer entsprechenden Kollision mit einem Baum" [4].
Die ESAB 2006 [5] eröffnen grundsätzlich die Möglichkeit, Ersatzpflanzungen an anderer Stelle vorzunehmen.
Planungsziel sollte eine Neuausrichtung der Straßenbepflanzung und Seitenraumgestaltung sein. (1) Bereiche, in denen aufgrund der Einsatzkriterien der RPS 2009 [2] Fahrzeug-Rückhaltesysteme unvermeidbar sind, können genutzt (und bei Bedarf verlängert werden), um im Schutz dieser Absicherungen straßenbegleitende Pflanzungen anzuordnen (Schutzzonen). (2) Darüber hinaus besteht die Möglichkeit in Straßenabschnitten wo die Platzverhältnisse „weiche“ Fahrzeug-Rückhaltesysteme (Systeme mit großem Wirkungsbereich und sanftem Umlenkverhalten) zulassen, Fahrzeug-Rückhaltesysteme anzuordnen und dort gezielt Pflanzzonen zu planen, um Pflanzungen zu bündeln (Pflanzzonen).
In diesen geschaffenen Pflanz- und Schutzzonen (BaumINSEL) könnten durch ökologische Pflegekonzepte in Abstimmung mit der Landespflege neue Lebensräume (Biotope) entstehen. Außerhalb dieser straßenplanerisch gestalteten, gesicherten Pflanz- und Schutzzonen entfallen Pflanzungen und damit auch hierdurch bedingte Fahrzeug-Rückhaltesysteme.
Sofern zur Unterstützung der Leitfunktion der Straße Pflanzungen sinnvoll und geboten sind, sollten RPS-verträgliche gebietseigene Sträucher ohne baumartige Stammbildung eingesetzt werden. Sträucher sind grundsätzlich keine Hindernisse im Sinne der RPS 2009 [2] und können durch bremsende Effekte die Unfallfolgen bei einem Abkommen von der Fahrbahn nachweislich abmildern.
BaumINSELN reduzieren den Pflegeaufwand im Straßenbetrieb erheblich. Gleichzeitig verbessern sie den Naturschutz. Langfristig läßt sich so ein sicherer, nachhaltiger und wirtschaftlicher Straßenraum gestalten.
Unser Büro steht in engem Kontakt zu ökologischen Fachkräften mit Expertise im Bereich Straßenbetrieb mit denen wir gemeinsam Pflanz- und Schutzkonzepte für die Umgestaltung von Landstraßen erarbeiten und umsetzen können.
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[1] BMVBS 2010 - Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung,
Wissenschaftlicher Beirat, Sicherheit zuerst - Möglichkeiten zur Erhöhung der
Straßenverkehrssicherheit in Deutschland, https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/
Anlage/G/wissenschaftlicher-beirat-gutachten-2010.html und in: Zeitschrift für
Verkehrssicherheit, Nr. 56, 2010
[2] RPS 2009 - Richtlinie für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme
(RPS), Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) Arbeitsgruppe
„Verkehrsmanagement“, Köln, Ausgabe 2009
[3] DVR 2022 - Deutscher Verkehrssicherheitsrat, Abmilderung der Folgen von
Abkommensunfällen auf Landstraßen durch infrastrukturelle Maßnahmen,
Vorstandsbeschluss auf Basis der Empfehlungen des Vorstandsausschusses
Verkehrstechnik, 11.10.2022
[4] DEKRA 2013 - Verkehrssicherheitsreport 2013 Landstraßen „Strategien zur Unfallvermeidung
auf den Straßen Europas”, Hrsg. DEKRA Automobil GmbH, Stuttgart, 2013
[5] ESAB 2006 - Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume (ESAB),
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) Arbeitsgruppe
„Verkehrsführung und Verkehrssicherheit“, Köln, 2006