BaumINSEL. Verkehrssicherheit. Straßenbepflanzung.
„An Außerortsstraßen mit überörtlicher Bedeutung sollten Bäume nicht neu angepflanzt werden. Sinnvoll können dagegen unter Verkehrssicherheitsaspekten gesetzte Sträucher sein” (BMVBS 2010).
“Vor dem Aufstellen von Fahrzeugrückhaltesystemen ist zu prüfen, ob der Schutz besser […] durch Vermeidung, Beseitigung […] einer Gefahrenstelle erreicht werden kann” (RPS, FGSV 2009, gleichlautend DVR 2022).
Buschwerk und Sträucher können eine ökologisch und sicherheitstechnisch sinnvolle Variante der Straßenraumgestaltung sein. […] [D]ie Belastungen, denen die Insassen ausgesetzt sind, [sind] beim Anprall an einen Busch rund achtmal geringer als bei einer entsprechenden Kollision mit einem Baum (DEKRA 2013).
Die ESAB (FGSV 2006) eröffnen grundsätzlich die Möglichkeit, Ersatzpflanzungen an anderer Stelle vorzunehmen. Es wird empfohlen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Ziel sollte eine Neuausrichtung der Straßenbepflanzung sein. In Bereichen, in denen aufgrund der Kriterien und Platzverhältnisse gezielt „weiche“ Fahrzeugrückhaltesysteme (FRS) eingesetzt werden können (sehr nachgiebige Systeme mit großem Wirkungsbereich und sanftem Umlenkverhalten), besteht die Möglichkeit, entlang der Landstraßen im Schutz dieser Systeme gesicherte Bauminseln zu schaffen. Dort könnten Baumpflanzungen erfolgen und durch ökologische Pflegekonzepte neue Lebensräume (Biotope) entstehen. Außerhalb einer BaumINSEL könnten (Ersatz)pflanzungen und damit auch Fahrzeug-Rückhaltesysteme entfallen.